Wildunfälle machen etwa 5% aller Straßenverkehrsunfälle aus, auch wenn in der Regel nur Sach- schaden entsteht. Wie können diese Unfälle verhindert werden und was müssen Kraftfahrer beachten, wenn ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden ist?
Der Deutsche Jagdschutzverband geht von deutlich mehr als einer Million getöteter Wildtiere im Straßenverkehr pro Jahr aus, darunter im Jagdjahr 2012/2013 200.000 Rehe und 25.000 Wildschweine. Die deutschen Versicherer haben in 2013 bei 247.000 Wildunfällen Versicherungsleistungen von 560 Mio. € erbracht (Quelle GDV). Die meisten Wildunfälle verursachen nur Sachschäden. In 2013 wurden 7 Verkehrsteilnehmer getötet und 524 schwer verletzt.
Achtung - Wildwechsel
Wildtiere müssen wandern – etwa um Nahrung oder Partner zu finden. Sie bewegen sich häufig auf vertrauten Wegen, den Wildwechseln. Verkehrswege kreuzen diese und zerschneiden Lebensräume. Deshalb werden Straßen oder Schienen regelmäßig überquert. Der zunehmende Verkehr führt dazu, dass Wildtiere und Kraftfahrzeuge sich immer öfter auf der Fahrbahn begegnen. Die Zahl der Wildunfälle ist seit 1975 um das 5-fache gestiegen. Für seltene Arten wie Luchs oder Wildkatze sind Kollisionen regional sogar Todesursache Nummer eins.
Tiere kennen keine Verkehrsregeln
Tiere queren Verkehrswege ohne Warnung – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Viele Arten wie das Reh sind jedoch besonders aktiv in der Morgen- und Abenddämmerung. Dieses typische Verhalten bietet auf der Suche nach Futter, Partnern oder Wohnraum Schutz. Allerdings sind heute in der Dämmerung auch viele Berufspendler unterwegs. Besonders im Frühjahr und Herbst, wenn die Tage kürzer sind, steigt das Unfallrisiko für Mensch und Tier merklich an. Sehr unfallträchtig: Straßen durch den Wald sowie entlang von unübersichtlichen Wald- und Feldrändern.
Maßnahmen gegen Wildunfälle
Querungshilfen (Grünbrücken, Tunnel) in Verbindung mit Wildzäunen helfen Tieren sicher über Straßen. Auch elektronische Wildwarnanlagen sind effektiv. Beide Maßnahmen sind jedoch teuer und nicht flächendeckend einsetzbar. Spezielle Nahrungsflächen in ausreichendem Abstand zur Straße, Wildwarnreflektoren oder Duftzäune sollen Tiere vom Queren einer Straße abhalten oder sie zumindest aufmerksam machen.
So reduzieren Sie das Wildunfall-Risiko
Wildunfälle sind nicht immer vermeidbar, jedoch wird das Risiko erheblich minimiert, wenn man in wildreichen Gebieten immer auf genügend Abstand zum Vordermann achtet und bremsbereit fährt, denn vielleicht muss dieser wegen Wild auf der Fahrbahn plötzlich abbremsen. Deshalb gilt grundsätzlich:
Wichtige Informationen zur Vorgehensweise bei einem Wildunfall
Viele Wildunfälle lassen sich jedoch vom Kraftfahrer nicht verhindern. Dann ist es wichtig, nicht die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren, um schwere Unfallfolgen zu verhindern. Darum sollte man dann folgendes beachten!
Die nicht zum Zwecke der Ablieferung erfolgte Mitnahme von überfahrenem Wild erfüllt den Tatbestand des § 292 StGB (Jagdwilderei) und damit eines Vergehens. Da das Delikt nur vorsätzlich begangen werden kann, kann straflos ausgehen, wer in einem dem Vorsatz ausschließendem Tatbestandsirrtum handelt, so z. B. Kraftfahrer, der irrtümlich annimmt, ein durch einen Unfall getötetes Wild unterliege nicht dem Jagdrecht.
Personen, die – ohne an der Jagdwilderei beteiligt gewesen zu sein – solches Wild ankaufen oder verarbeiten, können sich als Hehler im Sinne des § 259 StGB strafbar machen.
Quelle - ADAC e.V. 2015 - www.adac.de/verkehrs-experten