Jagdgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts. In ihr sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche besitzen und zusammen über eine Fläche von mindestens 150 ha verfügen (§§ 8 und 9 BJagdG). Als öffentlich-rechtliche Genossenschaft dienen die Jagdgenossenschaften sowohl dem direkten Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen der einzelnen Mitglieder. Allerdings besteht ein grundlegender Unterschied zu anderen Genossenschaftstypen. Der Beitritt zu Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaften ist freiwillig, die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist es nicht:
Da die Mitgliedschaft an den Besitz von Grundeigentum gekoppelt ist und per Gesetz erworben wird, dauert die Mitgliedschaft solange der Jagdgenosse die fraglichen Flächen besitzt.
Weitere Informationen unter:
BAGJE-Bundesarbeitgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Die Satzung bezeichnet die schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Grundlegende Inhalte unserer Vereinssatzung sind folgende:
Die Satzung wurde in der Genossenschaftsversammlung vom 27.04.2018 beschlossen.
Ein Kopie kann als pdf-Datei unter dem Download Link "Satzung der JGS Bebra-Iba" auf Ihren Computer geladen werden!